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Verkauf von Dosen in dänischen Bordershops unterliegt der Pfandpflicht
| von Thomsen / Foerde.news
Schleswig – Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Verwaltungsgericht Schleswig einen Erfolg erzielt: Der Kreis Schleswig-Flensburg muss nach Auffassung der Richter gegen den pfandfreien Verkauf von Einweggetränken in Grenzgeschäften an der deutsch-dänischen Grenze einschreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Streit um den pfandfreien Verkauf von Getränken in sogenannten Bordershops an der deutsch-dänischen Grenze hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor Gericht einen Erfolg errungen. Wie die 6. Kammer entschied, ist der Kreis Schleswig-Flensburg verpflichtet, gegen die Praxis in den betroffenen Grenzgeschäften vorzugehen und die Einhaltung des Einwegpfands durchzusetzen.

Aus der Kanzlei Geulen & Klinger wurde die DUH, Annika Schall (Deutsche Umwelthilfe), von dem Anwalt Prof. Dr. Remo Klinger vertreten - Foto: Herbert Schmidtke
Vorausgegangen war ein Klageverfahren der DUH. Der Umweltverband hatte den Kreis zunächst außergerichtlich dazu aufgefordert, gegen den pfandfreien Getränkeverkauf einzuschreiten. Nachdem eine Reaktion ausblieb, erhob die DUH eine Untätigkeitsklage. Ziel war es, den Kreis zu verpflichten, das Einweggetränkepfand in den beigeladenen Bordershops durchzusetzen.
Die Klage hatte nun Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts ist die DUH als Umweltverband klagebefugt. Zudem unterliegt der Verkauf von Einweggetränkeverpackungen an Endverbraucher auf deutschem Staatsgebiet der Pfandpflicht nach Paragraf 31 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes. Der Kreis müsse deshalb gegen die andauernden Verstöße der betroffenen Grenzhändler mit einer Ordnungsverfügung einschreiten.
Die Richter machten deutlich, dass die Pfandpflicht im Grenzhandel weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt. Die im Gesetz vorgesehene Ausnahme von der Pfandpflicht gelte ausschließlich für den unmittelbaren Export von Einweggetränkeverpackungen. Sie lasse sich nicht auf die in Grenzgeschäften unterschriebenen Erklärungen der meist dänischen Kunden übertragen, wonach die Getränke erst außerhalb Deutschlands konsumiert würden.
Nach Einschätzung des Gerichts werden die Getränke weiterhin an Endverbraucher verkauft. Anders als beim gewerblichen Export sei es den Behörden nicht möglich, die Einhaltung solcher individuellen Verpflichtungserklärungen wirksam zu kontrollieren. Das Ermessen des Kreises sei daher – abgesehen von einer Umsetzungsfrist – auf Null reduziert. Die Kammer sprach von einem eklatanten Rechtsverstoß. Der Kreis müsse die Grenzhändler per Ordnungsverfügung zur Einhaltung der Pfandpflicht anhalten.
Noch ist die Entscheidung allerdings nicht rechtskräftig. Das Urteil wird erst rechtskräftig, wenn es zugestellt ist und innerhalb von vier Wochen kein Rechtsmittel dagegen eingelegt wird. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ließ die Kammer die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu. Der Kreis Schleswig-Flensburg und die beigeladenen Händler können binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe das Oberverwaltungsgericht anrufen. Das Aktenzeichen lautet 6 A 74/21.
Der Streit um den Grenzhandel mit Getränken beschäftigt Politik und Justiz seit Jahren. Viele Kunden aus Dänemark fahren zum Einkauf über die Grenze nach Deutschland, weil sie hier insbesondere alkoholische Getränke wegen fehlender dänischer Alkohol- und Zuckersteuern günstiger erwerben können. Nach Ausfüllen einer Exportbescheinigung fällt bislang weder deutsches noch dänisches Dosenpfand an.
Kritiker sehen darin seit langem ein Umweltproblem. Durch den pfandfreien Verkauf kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Verschmutzungen durch Einwegverpackungen. Bereits 2015 hatten die Umweltminister Dänemarks, Deutschlands und Schleswig-Holsteins eine Vereinbarung unterzeichnet. Danach sollte ab 2018 auf im Grenzhandel verkaufte Dosen dänischer Pfand mit entsprechendem Pfandsiegel sowie die deutsche Mehrwertsteuer erhoben werden. Umgesetzt wurde diese Vereinbarung bislang jedoch nicht.
Auch auf europäischer Ebene war der Fall bereits Thema. Eine Beschwerde des dänischen Handelsverbands Dansk Erhverv bei der EU-Kommission gegen die Pfandfreiheit blieb letztlich erfolglos. Der Europäische Gerichtshof hielt ein Einschreiten deutscher Behörden gegen den pfandfreien Verkauf im Grenzhandel in einem Urteil vom 14. September 2023 für nicht zwingend erforderlich.
Die aktuelle Entscheidung aus Schleswig könnte daher nur von begrenzter Dauer sein. Denn eine neue EU-Verpackungsverordnung, die bereits im Dezember 2024 verabschiedet wurde, sieht ab 2029 eine Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen in allen EU-Staaten vor. Dann dürfte auch im grenzüberschreitenden Handel mit deutschen Dosen und Flaschen ein Pfand erhoben werden.