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Fassadensturz in der Apenrader Straße: Wer am Ende für die Kosten aufkommen muss

 |  von Thomsen / Foerde.news

Wer am Ende für welche Kosten aufkommt, muss noch geklärt werden - Fotos: Thomsen

Flensburg – Der Großeinsatz nach dem Fassadensturz in der Apenrader Straße dürfte erhebliche Kosten verursacht haben. Doch wer zahlt für Feuerwehr, THW, Unterbringung, beschädigte Fahrzeuge und mögliche Folgekosten? Flensburgs Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer macht deutlich: Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend wird unter anderem sein, ob dem Eigentümer ein Verschulden zugerechnet werden kann.

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Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, weitere Hilfsorganisationen, Gutachter und die Unterbringung evakuierter Bewohner: Nach dem Fassadensturz in der Apenrader Straße stellt sich neben der Suche nach der Ursache auch die Frage, wer für die entstandenen Kosten aufkommen muss.

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Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer machte beim Pressegespräch der Stadt am Donnerstag, 1. Oktober, deutlich, dass die einzelnen Kosten zunächst unterschiedlich betrachtet werden müssen.

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Bei möglichen Folgekosten könne der Eigentümer grundsätzlich in die Verantwortung genommen werden – allerdings nicht automatisch. Voraussetzung sei, dass geklärt werde, ob ein Verschulden vorliegt und die entstandenen Kosten diesem auch rechtlich zugerechnet werden können.

„Er müsste gegebenenfalls dann auch für Folgekosten aufkommen“, sagte Geyer. Voraussetzung sei, dass klar sei, dass diese durch sein Verschulden entstanden und ihm zurechenbar seien.

Damit könnten nach Angaben des Oberbürgermeisters grundsätzlich auch Kosten für eine notwendige anderweitige Unterbringung eine Rolle spielen. Eine abschließende Entscheidung darüber ist bislang jedoch nicht gefallen.

Stadt stellt Notwohnungen kostenlos zur Verfügung

Anders sieht es bei den städtischen Notunterkünften aus, in denen Betroffene vorübergehend untergebracht wurden. Diese Kosten übernimmt zunächst die Stadt.

„Das sind unsere Kosten“, sagte Geyer. Die Wohnungen würden speziell für Notlagen vorgehalten. Von den betroffenen Bewohnern werde dafür keine Miete verlangt.

Die Stadt stelle diese Unterkünfte aufgrund der Gefahrenlage zur Verfügung. Nach Angaben des Oberbürgermeisters gibt es derzeit auch keinen Anlass, den Bewohnern dafür nachträglich eine Rechnung zu stellen.

Feuerwehreinsatz ist zunächst Aufgabe der Stadt

Auch beim Einsatz der Feuerwehr stellte Stadtsprecher Clemens Teschendorf klar, dass die Gefahrenabwehr zunächst eine städtische Aufgabe ist. Die Feuerwehr sei zur Abwehr einer akuten Gefahr ausgerückt. Deshalb könne nicht einfach davon ausgegangen werden, dass dem Hauseigentümer anschließend sämtliche Kosten des Einsatzes in Rechnung gestellt würden.

Bei zusätzlichen Kosten könnte die Lage anders aussehen. Geyer verwies dabei insbesondere auf Aufwendungen von Hilfsorganisationen wie dem Technischen Hilfswerk, soweit diese über einen regulären Einsatz hinausgehen.

Wer die Kosten des THW trägt, muss noch geklärt werden

Auch der Einsatz des Technischen Hilfswerks verursacht Kosten, die letztlich von einem Kostenträger übernommen werden müssen. Wer diese Rechnung am Ende bezahlt, steht zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht fest.

Die gesamte Situation befindet sich noch in einem frühen Stadium. Zunächst muss geklärt werden, welche Leistungen tatsächlich abgerechnet werden, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschieht und wem die jeweiligen Kosten zugerechnet werden können.

Damit ist derzeit weder gesagt, dass die Stadt sämtliche Kosten des THW übernimmt, noch dass sie automatisch dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt werden. Entscheidend dürfte auch hier sein, welche Ursache für den Fassadenschaden festgestellt wird und ob sich daraus eine rechtliche Verantwortlichkeit ergibt.

Ähnlich verhält es sich mit möglichen Kosten weiterer Hilfsorganisationen, die an dem Einsatz beteiligt waren. Auch dort muss im Nachgang geprüft werden, welche Rechnungen entstehen, wer zunächst als Kostenträger herangezogen wird und ob diese Aufwendungen später möglicherweise gegenüber einem Verantwortlichen geltend gemacht werden können.

Eine endgültige Kostenaufstellung gibt es deshalb bislang nicht. Erst wenn der Einsatz vollständig ausgewertet, die Ursache des Fassadenschadens geklärt und die rechtliche Verantwortlichkeit geprüft ist, dürfte feststehen, wer welche Rechnung tatsächlich übernimmt.

Schaden am Ford Focus bereits der Versicherung gemeldet

Auch der Schaden an dem vor dem Gebäude abgestellten Ford Focus ist nach Angaben der Eigentümerseite bereits bei der zuständigen Versicherung gemeldet worden.

Holger Joppich, Geschäftsführer der Hauseigentümerin, erklärte, die Schadensmeldung sei unmittelbar erfolgt. Man stehe mit der Versicherung in direktem Kontakt, um die weitere Regulierung möglichst schnell abzuwickeln.

Die Provinzial Versicherung konnte auf Nachfrage von Förde.news keine konkrete Stellungnahme zu dem Einzelfall abgeben, da ihr dazu keine Einzelheiten vorlagen. Sie erläuterte jedoch allgemein, dass Schäden an einem Fahrzeug durch herabstürzende Teile einer Hausfassade grundsätzlich ein Fall für die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung des Hauseigentümers sein können.

Besteht für das beschädigte Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung, sollte der Schaden nach Angaben der Provinzial auch dort gemeldet werden. Die Versicherung könne anschließend prüfen, ob Regressansprüche gegenüber dem Eigentümer oder dessen Versicherung bestehen.

Welche weiterführenden Maßnahmen am Gebäude notwendig werden, lasse sich derzeit noch nicht abschließend sagen, erklärte Joppich. Dazu müssten zunächst die Einschätzungen der Sachverständigen abgewartet werden.

Auch Mieter könnten Ansprüche geltend machen

Neben den Kosten der Stadt könnten zudem Ansprüche der betroffenen Mieter entstehen. Geyer wies darauf hin, dass Bewohner prüfen lassen könnten, ob ihnen infolge der Situation Kosten entstanden sind, die sie im Rahmen ihres Mietverhältnisses nicht selbst tragen müssen.

Denkbar sind dabei beispielsweise zusätzliche Ausgaben infolge der vorübergehenden Unbewohnbarkeit der Wohnungen. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall und von der weiteren Klärung der Verantwortlichkeit ab.

Welche Forderungen letztlich gestellt werden und wer sie übernimmt, hängt damit maßgeblich von den weiteren Untersuchungen ab.

Denn bislang ist weiterhin nicht abschließend geklärt, warum sich Teile der Fassade des Gebäudes gelöst haben. Erst wenn Ursache und mögliche Verantwortlichkeit feststehen, lässt sich auch beurteilen, welche Kosten gegebenenfalls dem Eigentümer oder anderen Kostenträgern zugerechnet werden können.

Fest steht bislang lediglich: Die unmittelbar notwendige Gefahrenabwehr und die städtischen Notunterkünfte werden nicht einfach den betroffenen Bewohnern in Rechnung gestellt. Bei den darüber hinausgehenden Kosten – darunter mögliche Rechnungen des THW, weiterer Hilfsorganisationen sowie individuelle Schäden – steht die abschließende Zuordnung dagegen noch aus.