Hier kannst du die Förde.news App herunterladen:
Download im App Store   Jetzt bei Google Play

15-Jähriger soll auf Barber-Shop in Westerland geschossen haben

 |  von Thomsen / Foerde.news

Die Ermittlungen haben ergeben, dass der 15-Jährige die Schüsse abgegeben haben soll - Archivfoto: Axel Lenz

Sylt – Am Mittwochvormittag ist es in der Strandstraße in Westerland zu einem größeren Polizeieinsatz gekommen. Nach aktuellem Ermittlungsstand soll ein 15-jähriger Jugendlicher auf den Eingangsbereich eines Barber-Shops geschossen haben. Verletzt wurde nach bisherigen Erkenntnissen niemand.

- Anzeige -

Gegen 11 Uhr waren mehrere Schüsse mit einer scharfen Schusswaffe auf den Eingangsbereich des Geschäfts abgegeben worden. Mindestens ein weiterer Schuss fiel nach Angaben der Ermittler während der Flucht auf offener Straße. In dem Barber-Shop herrschte zu diesem Zeitpunkt reger Geschäftsbetrieb.

- Anzeige -
Anzeige

Die Polizei sperrte den Bereich rund um den Tatort ab und leitete umfangreiche Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen ein. Dabei gerieten zwei Personen in den Fokus: ein 15-jähriger Jugendlicher mit aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit, der am Bahnhof auf Sylt festgestellt wurde, sowie ein Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit und ungeklärtem Alter. Bei ihm wurde eine scharfe Handfeuerwaffe gefunden und sichergestellt.

- Anzeige -

Die Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Totschlags sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Gegen den 15-Jährigen besteht nach aktuellem Stand der dringende Verdacht, die Schüsse abgegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft will deshalb den Erlass eines Haftbefehls beantragen.

Welche Rolle der Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit gespielt haben könnte, ist derzeit noch unklar und Gegenstand weiterer Ermittlungen. Auch Motivation und Hintergründe der Tat werden weiter geprüft.

Ein Hinweis, wonach sich in einem Wohnhaus in der Süderstraße eine durch einen Schuss verletzte Person aufhalten solle, bestätigte sich nach Überprüfung nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.